Baugenehmigung ja oder nein?
Anhand folgender drei Fragen kann herausgefunden werden ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
1. Gibt es einen Bebauungsplan für mein Grundstück?
2. Wo soll das Gartenhaus stehen und wie groß soll es werden?
3. Wie ist das Gartenhaus ausgestattet?
1. Gibt es einen Bebauungsplan für mein Grundstück?
Zu aller erst sollten Sie prüfen ob ein Bebauungsplan für Ihr Grundstück vorliegt. Diesen finden Sie bei Ihren Unterlagen und liegt auch bei der Stadt/Gemeinde vor. Wenn Sie in einem Wohngebiet wohnen das die letzten 50 Jahre neu erschlossen wurde gibt es meist einen Bebauungsplan. Darin ist genau geregelt was, wo gebaut werden darf. Der Bebauungsplan ist zwingend einzuhalten.
2. Wo soll das Gartenhaus stehen und wie groß soll es werden?
Dabei ist zu unterscheiden :
- Innen oder Außenbereich?
- in welchem Bundesland?
- bei welcher Gemeinde?
- Wo auf dem Grundstück das Gartenhaus errichtet werden soll
Innenbereich ist meist innerhalb einer Ortschaft oder eines Wohngebietes nach Baugesetzbuch.
Außenbereich sind Flächen außerhalb des Ortes wie Wiesen oder Wälder hier sind nur Sonderbauten möglich, wie Hochsitze, landwirtschaftliche Nutzgebäude, versorgungsnotwendige Gebäude etc. es gelten die Vorgaben im Baugesetzbuch.
In jedem Bundesland dürfen Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Größe ohne Baugenehmigung gebaut werden. Landwirtschaftliche Gebäude sind in dieser Tabelle nicht enthalten.
Bundesland | Innenbereich | Außenbereich | Gesetzesauszug |
Bayern | 75 Kubikmeter | Baugenehmigung | |
Baden-Württemberg | 40 Kubikmeter | 20 Kubikmeter | |
Berlin | 10 Quadratmeter | Baugenehmigung | |
Brandenburg | 75 Kubikmeter | Baugenehmigung | |
Bremen | 10 Quadratmeter | Baugenehmigung | |
Hamburg | 30 Kubikmeter | Baugenehmigung | |
Hessen | 30 Kubikmeter | Baugenehmigung | |
Mecklenburg Vorpommern | 10 Quadratmeter | Baugenehmigung | |
Niedersachsen | 40 Kubikmeter | 20 Kubikmeter | |
Nordrhein-Westfalen | 75 Kubikmeter | Baugenehmigung | |
Rheinland-Pfalz | 50 Kubikmeter | 10 Kubikmeter | |
Saarland | 10 Quadratmeter | Baugenehmigung | |
Sachsen Anhalt | 10 Quadratmeter | Baugenehmigung | |
Sachsen | 75 Kubikmeter | Baugenehmigung | |
Schleswig-Holstein | 30 Kubikmeter | 10 Kubikmeter | |
Thüringen | 10 Quadratmeter | Baugenehmigung |
In welcher Gemeinde sich das Grundstück befindet kann ebenso Einfluss auf das Gartenhaus haben wenn es eine Ortsgestaltungssatzung gibt, die das Gesamterscheinungsbild von Bauwerken regelt. Auch Denkmalschutz und Naturschutzgebiete im und außerhalb des Grundstückes können Sonderregelungen bedeuten und sind nicht grundsätzlich zu darstellbar.
Wo auf dem Grundstück?
Grundsätzlich kann das Gartenhaus auf dem gesamten Grundstück erbaut werden (beachte wenn vorhanden Bebauungsplan Nebenanlagen)
Eine Ausnahme gibt es bei Grenzbebauung
Ein Gartenhaus darf in Bayern ohne Baugenehmigung eine Länge pro Grundstücksseite von 9,0 m und einer mittleren Wandhöhe von 3,0 m nicht überschreiten.
Berechnung der mittleren Wandhöhe H:
3. Wie ist das Gartenhaus ausgestattet?
Meist wird eine Baugenehmigung verlangt wenn das Gartenhaus folgende Merkmale aufweist:
- Es ein Aufenthaltsraum/Wohnraum
- Es hat eine Feuerstätte (Heizung)
- Es hat eine Toilette
- Es ist mehrstöckig
Im Zweifel ist es immer Ratsam bei der zuständigen Behörde sich Auskunft geben zu lassen. Es ist Aufgabe des Bauherren sein Gebäude auf genehmigungspflichtige Vorschriften zu überprüfen.
Kommentar schreiben